BENUTZERORDNUNG
Das Kreis-Medienzentrum verleiht Medien und Geräte an Lehrkräfte und in der Jugend- und Erwachsenenbildung Tätige im Landkreis Ludwigsburg. Auch Schüler und andere Privatpersonen können Medien und Geräte ausleihen.
Medienverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen
Die Ausleihe von Medien ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Kirchen und andere gemeinnützige Einrichtungen kostenlos.
Die Regelausleihzeit für Medien beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht anderweitig reserviert ist. Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgen Mahnungen. Nach Erreichen der dritten Mahnstufe kann der Ausleiher/die Ausleiherin gesperrt werden.
Das Kreis-Medienzentrum ist in den Schulferien geöffnet. Bei Ausleihvorgängen, die in die Schulferien hineinreichen, ist die entsprechende Rückgabe zum Rückgabetermin erforderlich.
Geräteverleih an Schulen und Bildungseinrichtungen
Die Ausleihe von Geräten ist für Schulen, Vereine, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Kirchen und andere gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg kostenlos. Ausnahme: Für die Ausleihe von Video- und Datenbeamern wird für alle Entleiher, außer Schulen und Kindertageseinrichtungen, ein pauschales Entgelt von 25.- Euro erhoben.
Für jede Ausleihe ist die Vorlage einer Legitimation (Bescheinigung des Vereins, der Schule e.t.c.) und der Personalausweis erforderlich.
Medien- und Geräteverleih an Privatpersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
Die Ausleihzeit von Medien beträgt 7 Tage und ist auf die Ausleihe von 3 Medien beschränkt, eine einmalige Verlängerung um 7 Tage ist möglich.
Bei verspäteter Rückgabe der Medien kann eine Versäumnisgebühr von 0,50 Euro pro Tag und Medium erhoben werden.
Die Ausleihe von Geräten an Privatpersonen ist kostenpflichtig nach der geltenden Gebührenordnung. (Preise bitte im Medienzentrum erfragen)
Bei der Ausleihe bitten wir einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Eltern.
Transport und Versand der Medien und Geräte gehen zu Lasten und Gefahr der Ausleiher. Für Verluste und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Medien und Geräte entstehen, haftet der Entleiher.
Die Entleiher sind verpflichtet, die ausgeliehenen Medien und Geräte schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand fristgerecht zurückzugeben.
Das Kopieren von entliehenen Medien ist urheberrechtlich verboten.
Bei Nichteinhaltung dieser Benutzerordnung können Entleiher ausgeschlossen werden.